Homosexualitaet im Pfarrhaus

Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrhaus
 

(Angesichts des vom Landeskirchenrat gefassten Beschlusses (Näheres s. unten°) möchte der Kirchenvorstand an dieser Stelle seine Haltung hierzu darlegen.)

Homoerotisch empfindenden Menschen gilt die unumschränkte Liebe Gottes.
Deswegen wünschen wir uns, den Weg des Glaubens miteinander gehen zu können.

Welchem Anspruch unterliegt die Lebensführung von Pfarrern?

In einer Gemeinde leitend zu wirken, bedeutet, einen Einfluss auf Leben und Glauben von Menschen ausüben zu dürfen. Die Lebensführung der Leitenden bedarf um ihrer Glaubwürdigkeit willen der Integrität und hat sich am Maßstab der Schrift zu orientieren. Ehe und Familie sind das christliche Leitbild menschlichen Zusammenlebens in einer Partnerschaft. Dieses Leitbild muss durch den Pfarrer oder die Pfarrerin vertreten werden.

Wie stehen unsere Glaubensväter hierzu und wie wird das weltweit in der Kirche Christi beurteilt?

Wenn wir zeit- und weltumspannend die verschiedenen Kirchen und christlichen Glaubensausprägungen ansehen, erkennen wir, dass sowohl in der Tradition von Jahrhunderten, wie auch in den vielen verschiedenen, weltweiten Kirchen und Glaubensprägungen praktizierte Homosexualität im "Pfarramt" oder dessen Äquivalent abgelehnt wurde bzw. wird.

Was sagt die Schrift zur praktizierten Homosexualität?

In der Schrift, beginnend mit der Ebenbildlichkeit des Menschen zu Gott als Frau und Mann im 1. Buch Mose, bis hin zur Hochzeit des Lammes in der Offenbarung, wie auch in den Reden Jesu über das Reich Gottes erkennen wir die besondere Bedeutung der Ehe von Mann und Frau. Sie spiegelt das trinitarische Sein und die schöpferische Einheit Gottes.
Es gibt keine biblische Aussage, die praktizierte Homosexualität in eine positive Beziehung zum Willen Gottes setzt. "In der Gesamtheit des biblischen Zeugnisses zählt praktizierte Homosexualität ausnahmslos zu den Verhaltensweisen, in denen die Abwendung des Menschen von Gott besonders eklatant zum Ausdruck kommt. Dieser Befund setzt dem Urteil einer an die Autorität der Schrift gebundenen Kirche zum Thema der Homosexualität sehr enge Grenzen, zumal die biblischen Aussagen zu diesem Thema das negative Gegenstück zu den positiven Anschauungen über die schöpfungsgemäße Bestimmung des Menschen in seiner Sexualität bilden..."*

Eine nicht heterosexuelle eheliche Lebensgemeinschaft ist damit aus unserer Sicht im Pfarramt ausgeschlossen.

Euer Kirchenvorstand

im Juni / 2011 

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* Prof. Wolfhart Pannenberg, Beiträge zur Ethik, Vandenhoeck & Ruprecht, 2004, S. 99ff

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°Zum Hintergrund: 

Bisher durften in der evangelischen Landeskirche in Bayern zwar homosexuelle Geistliche im Gemeindedienst eingesetzt werden, es war allerdings nicht erlaubt, dass der Partner / die Partnerin in die Dienstwohnung mit einzieht.

Künftig dürfen im Freistaat homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit ihren Lebenspartnern gemeinsam im Pfarrhaus wohnen.

Der Landeskirchenrat in Bayern veröffentlichte im November 2010 den bereits im Juli 2010 gefassten Beschluss anlässlich der Herbstsynode.

Voraussetzung ist jedoch in jedem Einzelfall die Einmütigkeit des Landeskirchenrats, des Dekanates und des Kirchenvorstandes. Die Zustimmung wird nur erteilt, wenn sichergestellt ist, dass der Friede in der Kirche und der jeweiligen Gemeinde nicht gefährdet wird.

Zur Zeit liegt der Anteil homosexueller Pfarrer in der Landeskirche unter zehn Prozent. Fünf Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft sind bekannt, wobei zwei Pfarrer im Dienst einer Kirchengemeinde sind. In diesen gibt es aber im Unterschied zur Mehrzahl der Gemeinden keine Wohnpflicht für Pfarrer im Pfarrhaus.